Getrennte Schulen für Burger und Hintersässen
Zu Beginn des 19.Jahrhunderts gab es in Thun eine Primarschule für die Burgerkinder, Stadtschule genannt, und eine Primarschule für die Hintersässenkinder, die Gemeindeschule. Die Burgerkinder gingen seit 1806 ins Platzschulhaus am Rathausplatz. Sie wurden nach Geschlechtern getrennt unterrichtet, die Mädchen im unteren, die Knaben im oberen Stock. Die Kinder der Hintersässen besuchten seit 1809 eine geschlechtergemischte Schule im Bälliz, nachdem sie noch 1799 nach Hofstetten in der Gemeinde Goldiwil zur Schule gegangen waren. Das Waisenhaus an der Bernstrasse führte bis zu seiner Schliessung 1798 eine eigene Schule.14
Ab 1830 durften die Kinder von Nichtburgern die Stadtschule besuchen, falls in deren Klassen noch Platz vorhanden war und die Kinder einen Taufschein besassen. Das Schulgeld war jedoch doppelt so hoch wie für die Burger. Deshalb konnten es sich nur begüterte Eltern leisten, ihre Kinder in die Stadtschulen zu schicken. Im Schuljahr 1845/46 machten die Hintersässenkinder rund ein Viertel der Schülerinnen und Schüler an der Stadtschule aus.15
Mit dem bernischen Primarschulgesetz von 1835 wurde der Schulbesuch obligatorisch, und zwar auch auf dem Land das ganze Jahr über. Mädchen und Knaben traten nach zurückgelegtem sechsten Altersjahr für zehn Jahre in die Schule ein und wurden grundsätzlich in den gleichen Fächern unterrichtet. Lehrer sollten ihre Ausbildung an Seminarien machen.16
Kinder im Garten des Waisenhauses, 1964. Im Waisenhaus an der Pestalozzistrasse waren damals zwei Kindergartenklassen untergebracht. Weitere Kindergärten lagen über das ganze Stadtgebiet verteilt, damit die kleinen Kinder einen möglichst kurzen und ungefährlichen Schulweg hatten.
Im Zuge der Güterausscheidung legten die Burger- und die Einwohnergemeinde 1859 ihre Schulen zusammen. Burger- und Hintersässenkinder sassen fortan in derselben Klasse. Die Einwohnergemeindeversammlung stimmte zudem deutlich dafür, die geschlechtergemischten Klassen an der Primarschule beizubehalten. Der Gemeinderat hatte zuvor noch anders entschieden.17
Nach der Thuner Schulreform von 1859 bestand die öffentliche Primarschule aus vier Klassen mit zweijährigen Kursen (jeweils eine untere und eine obere Abteilung), die parallel geführt wurden (jeweils a und b), und einer neunten Klasse, der Abschlussklasse, für beide Parallelreihen zusammen. Jede Klasse hatte ihren eigenen Lehrer, auf den beiden untersten Stufen unterrichteten Lehrerinnen. Neben das seit 1838 bestehende Progymnasium für Knaben trat im Jahr der Reform eine Sekundarschule für Mädchen. Einige Primarklassen waren ab 1868 im Bälliz (Haus Nummer 31), andere zusammen mit der Mädchensekundarschule im Platzschulhaus untergebracht. Das Progymnasium zog auf den Schlossberg um.18