Mietkutschen und Taxis
Im 19. Jahrhundert warteten Kutscher mit Ein- oder Zweispännern an festgelegten Standorten beim Bahnhof, bei der Schiffsstation Hofstetten und zeitweise auch beim Postgebäude im Oberbälliz auf Passagiere. Zur Ausübung ihres Gewerbes brauchten sie die Bewilligung der Polizeikommission; die Tarife setzte der Gemeinderat fest. 1909 bezahlte eine Person für eine Fahrt innerhalb des Stadtrayons einen Franken, was etwa dem doppelten Stundenlohn eines Bau- oder Metallarbeiters entsprach.26 Die Fahrt hatte auf dem kürzesten Weg zu erfolgen und es war den Kutschern streng untersagt, der potenziellen Kundschaft aufdringlich ihre Dienste anzubieten oder Trinkgelder zu verlangen. Wenn sich ein Kutscher unanständig benahm, betrunken war oder seine Pferde misshandelte, verlor er die Bewilligung, ebenso wenn sich die Kutsche in einem schlechten Zustand befand.
Um 1910 tauchten in Thun die ersten Motordroschken oder «Taxameter» auf, die nach dem Ersten Weltkrieg die Kutschen allmählich verdrängten. Die Taxichauffeure unterlagen den gleichen Bestimmungen wie die Kutscher, auch sie mussten sich an die von der Stadt bestimmten Standplätze und Tarife halten. Zusätzlich wurde von ihnen verlangt, dass sie den kantonalen Fahrausweis und einen vom städtischen Polizeiinspektorat ausgestellten Taxichauffeurausweis besassen. Ab 1960 erhielten auch Taxis ohne öffentlichen Standplatz eine Betriebsbewilligung. Sie durften jedoch nicht «wischen», also ohne bestimmtes Fahrziel zum Zweck der Kundenwerbung durch die Stadt fahren. 1995 hatte die Liberalisierung des Taxigewerbes im Kanton Bern zur Folge, dass sich in Thun die Zahl der Taxiunternehmen vervierfachte.27
